6 lung des Hauptverhandlungsprotokolls als Gewährung des rechtlichen Gehörs angesehen werden könnte. Überdies teilte das Regionalgericht der Staatsanwaltschaft am 5. April 2024 und somit gleichzeitig mit der Zustellung des Protokolls per E-Mail mit, es habe zeitlich nicht gereicht, den Einstellungsbeschluss (d.h. insb. die Begründung) bis heute fertig zu redigieren [Hervorhebung durch die Kammer] und bei den Laienrichtenden in Zirkulation zu setzen (pag. 659).