Auch die Formulierung der Staatsanwaltschaft in ihrer Eingabe vom 12. April 2024, wonach sie gemäss Protokoll der Hauptverhandlung zur Kenntnis nehme, ein formeller Einstellungsbeschluss sei offenbar lediglich in Aussicht gestellt und noch nicht verfügt worden, deutet darauf hin, dass sie selbst erstaunt gewesen war. Sie scheint erst nach Erhalt des Hauptverhandlungsprotokolls und der darin enthaltenen Formulierung in Erwägung gezogen haben, es sei noch keine Einstellung erfolgt. Dies nutzte sie in der Folge als Gelegenheit zur Einreichung einer präzisierten Anklageschrift.