Das zeigt, dass sie offenbar in Kürze mit der schriftlichen Beschlussbegründung rechnete, was kaum der Fall wäre, wenn nicht bereits ein mündlich eröffneter Einstellungentscheid vorgelegen hätte. Auch die Formulierung der Staatsanwaltschaft in ihrer Eingabe vom 12. April 2024, wonach sie gemäss Protokoll der Hauptverhandlung zur Kenntnis nehme, ein formeller Einstellungsbeschluss sei offenbar lediglich in Aussicht gestellt und noch nicht verfügt worden, deutet darauf hin, dass sie selbst erstaunt gewesen war.