Vielmehr wurde der Verteidiger aufgefordert, seine Kostennote einzureichen, und die Verhandlung geschlossen. Über aufgeworfene Vorfragen entscheidet das Gericht zwar in aller Regel in Form eines einfachen verfahrensleitenden Entscheids. Es ist aber auch ein Endentscheid im Sinne einer Einstellung möglich (vgl. SCHWENDENER, a.a.O., N. 21 zu Art. 339 StPO). Hätte das Regionalgericht nicht bereits betreffend Einstellung entschieden, wäre ein anderer Verfahrensablauf und auch eine andere Formulierung zu erwarten.