Aufgrund des Antrags der Verteidigung im Rahmen der Vorfragen an der Hauptverhandlung vom 25. März 2024 bildete die Frage der Einstellung wegen Verletzung des Anklagegrundsatzes explizit Gegenstand der Vorfragen. Das Regionalgericht musste über diesen Antrag entscheiden, was es offensichtlich tat, indem es sich zur geheimen Beratung und Abstimmung zurückzog und in der Folge einen