Diesfalls würde das Regionalgericht die Parteien einzig und vorab darüber informieren, dass ein Einstellungsbeschluss erfolgen wird. Ein solches Vorgehen bzw. eine solche Interpretation ergibt mit Blick auf den Gesamtkontext sowie den weiteren Verlauf des Verfahrens aber keinen Sinn. Aufgrund des Antrags der Verteidigung im Rahmen der Vorfragen an der Hauptverhandlung vom 25. März 2024 bildete die Frage der Einstellung wegen Verletzung des Anklagegrundsatzes explizit Gegenstand der Vorfragen.