4.2 Ausgangspunkt für das Verständnis ist zunächst der konkrete Wortlaut von Ziffer 1 des ursprünglich protokollierten Beschlusses (pag. 636): «Es wird in Aussicht gestellt, dass das Verfahren gegen den Beschuldigten wegen Verletzung des Anklagegrundsatzes eingestellt wird. Ein separater Beschluss inklusive schriftlicher Begründung folgt in den nächsten Tagen.». Dieser Wortlaut ist missverständlich. Die Formulierung «in Aussicht stellen» kann auf eine bloss beabsichtigte bzw. geplante Einstellung hinweisen. Diesfalls würde das Regionalgericht die Parteien einzig und vorab darüber informieren, dass ein Einstellungsbeschluss erfolgen wird.