Dieses habe sie wahrgenommen und mit Schreiben vom 12. April 2024 eine nach den Wünschen des Regionalgerichts angepasste Anklageschrift eingereicht. Es sei mit Blick auf die erfolgte Korrektur im Protokoll und den Umstand, dass die Verfahrensleitung des Regionalgerichts offenbar nochmals eine Beratung mit den Mitgliedern habe einberufen müssen, um die Frage zu klären, ob das Verfahren eingestellt worden sei, für die Parteien nicht mehr nachvollziehbar, was der ursprüngliche Wille des Gerichts gewesen sei – d.h., ob am 25. März 2024 eine formelle Einstellung erfolgt, aber im ersten Protokoll falsch wiedergegeben worden