Gemäss Beschluss des ersten Protokolls sei in Aussicht gestellt worden, dass das Verfahren gegen den Beschuldigten eingestellt werde und ein separater Beschluss inkl. schriftliche Begründung in den nächsten Tagen folge. Sie sei davon ausgegangen, das Regionalgericht gewähre ihr nun mit Zustellung des Hauptverhandlungsprotokolls nachträglich das rechtliche Gehör zur geplanten Einstellung. Dieses habe sie wahrgenommen und mit Schreiben vom 12. April 2024 eine nach den Wünschen des Regionalgerichts angepasste Anklageschrift eingereicht.