4. Berichtigung des Protokolls bzw. Entscheids vom 25. März 2024 4.1 Es ist vorab strittig, ob anlässlich der Hauptverhandlung vom 25. März 2024 das Verfahren tatsächlich eingestellt oder eine Einstellung nur in Aussicht gestellt wurde. Die Staatsanwaltschaft macht geltend, das Regionalgericht verhalte sich widersprüchlich. Gemäss Beschluss des ersten Protokolls sei in Aussicht gestellt worden, dass das Verfahren gegen den Beschuldigten eingestellt werde und ein separater Beschluss inkl. schriftliche Begründung in den nächsten Tagen folge.