Das Protokoll sei insofern zu berichtigen. Das rechtliche Gehör und die Möglichkeit zur Abänderung der Anklageschrift seien gewährt worden und die Staatsanwaltschaft habe bewusst darauf verzichtet, indem sie an der Anklageschrift vom 9. Januar 2023 festgehalten habe. Da weder eine Rückweisung beantragt worden sei noch stattgefunden habe, könne die neue Anklageschrift vom 12. April 2024 kein Fundament mehr bilden (pag. 698 ff.).