«Das Verfahren gegen den Beschuldigten wird wegen Verletzung des Anklagegrundsatzes eingestellt.» Die Hauptverhandlung habe am 25. März 2024 stattgefunden und das Verfahren habe durch den mündlichen Einstellungsbeschluss sein Ende gefunden. Das Gericht habe die Einstellung bereits anlässlich der Hauptverhandlung mündlich begründet und eröffnet, dies nach einer längeren mündlichen Beratung. Eine Verfahrensfortsetzung sei unzulässig. Die Behandlung von Vorfragen habe im Sinne von Art. 340 Abs. 1 StPO stattgefunden. Das Protokoll sei insofern zu berichtigen.