Mit Verfügung vom 22. April 2024 zog das Regionalgericht in Erwägung, das Verfahren auf der Basis der neuen Anklageschrift vom 12. April 2024 fortzusetzen. Dies mit der Begründung, die Staatsanwaltschaft habe mit Eingabe vom 12. April 2024 ihre Meinung bezüglich Festhaltens an der Anklageschrift vom 9. Januar 2023 geändert und eine korrigierte Fassung eingereicht, in welcher die Tatzeiträume markant eingegrenzt worden seien.