Im Hinblick auf die Rechtsmittelfrist ersuchte die Staatsanwaltschaft das Regionalgericht am 27. März 2024 um umgehende Zustellung des Protokolls der Hauptverhandlung (pag. 642). Am 28. März 2024 nahm und gab das Regionalgericht von der Kostennote des Verteidigers des Beschuldigten Kenntnis und gab der Staatsanwaltschaft Gelegenheit zur Stellungnahme. Gleichentags teilte die Staatsanwaltschaft dem Regionalgericht mit, dass auf eine Stellungnahme zu den Honorarnoten verzichtet werde (pag. 653 ff.). Am 5. April 2024 wurde der Staatsanwaltschaft vom