In der Folge begründete der Gerichtspräsident kurz, weshalb das Verfahren einzustellen sei, und verwies im Übrigen auf die schriftliche Begründung, die zusammen mit dem Einstellungsbeschluss schriftlich eröffnet werde. Vorher laufe noch keine Rechtsmittelfrist. Die Verhandlung wurde geschlossen. 3.2 Im Hinblick auf die Rechtsmittelfrist ersuchte die Staatsanwaltschaft das Regionalgericht am 27. März 2024 um umgehende Zustellung des Protokolls der Hauptverhandlung (pag.