Die Staatsanwaltschaft vertrat die Auffassung, die Anklageschrift genüge den gesetzlichen Erfordernissen. Der Verteidiger des Beschuldigten beantragte im Rahmen der Vorfragen die Einstellung des Verfahrens wegen Verletzung des Anklage- und Untersuchungsgrundsatzes. Nach geheimer Beratung und Abstimmung fällte das Regionalgericht folgenden Beschluss (pag. 636): «1. Es wird in Aussicht gestellt, dass das Verfahren gegen den Beschuldigten wegen Verletzung des Anklagegrundsatzes eingestellt wird. Ein separater Beschluss inklusive schriftlicher Begründung folgt in den nächsten Tagen.