3. 3.1 Dem vorliegenden Verfahren liegt folgende Ausgangslage zugrunde: Im gegen den Beschuldigten geführten Strafverfahren wegen Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz fand am 25. März 2024 die Hauptverhandlung statt. Gegenstand der Verhandlung war die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft vom 9. Januar 2023. Im Rahmen der Vorfragen behielt sich das Regionalgericht vor, im Fall von Schuldsprüchen diverse Anklageziffern im Sinne eines Würdigungsvorbehaltes gemäss Art. 344 StPO als natürliche Handlungseinheit zu würdigen (vgl. im Detail: pag. 633 und 638; PEN 22 837 [sofern nichts anderes vermerkt, beziehen sich die pag.