Stellungnahme zum Antrag der Generalstaatsanwaltschaft vom 11. November 2024 einzureichen. Der Beschuldigte beantragte am 26. November 2024, der Antrag der Generalstaatsanwaltschaft sei abzuweisen und der bereits gefällte Entscheid der Beschwerdekammer zu revozieren. Der Verfahrensleiter wies diesen Antrag des Beschuldigten am 29. November 2024 ab. Nach Eingang einer Kopie der Anklageschrift und des Urteils der Strafkammer vom 23. Oktober 2024 (SK 24 112) wurde den Parteien mit Verfügung vom 3. Februar 2025 Gelegenheit eingeräumt, abschliessende Bemerkungen einzureichen.