_, beantragten in ihren Stellungnahmen vom 19. bzw. 28. August 2024 die Abweisung der Beschwerde, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen. Mit Verfügung vom 12. November 2024 kam der Verfahrensleiter der Beschwerdekammer dem Antrag der Generalstaatsanwaltschaft vom 11. November 2024 nach und edierte aus dem Verfahren SK 21 112 die Anklageschrift sowie das Urteil der 2. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Strafkammer) vom 23. Oktober 2024 betreffend den Beschuldigten D.________.