Staatsanwaltschaft eingereichte angepasste Anklageschrift sei einzutreten und die Kosten des Beschwerdeverfahrens seien dem Kanton aufzuerlegen. Das Regionalgericht sowie der Beschuldigte, amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, beantragten in ihren Stellungnahmen vom 19. bzw. 28. August 2024 die Abweisung der Beschwerde, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen.