1. Mit Beschluss vom 25. März 2024/10. Juli 2024 stellte das Regionalgericht Bern- Mittelland (nachfolgend: Regionalgericht) das Verfahren gegen den Beschuldigten wegen Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz ein. Mit Beschluss vom 10. Juli 2024 wies es zudem den Antrag von Staatsanwalt C.________ von der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland auf Entgegennahme der angepassten Anklageschrift vom 12. April 2024 ab und berichtigte das Protokoll der Hauptverhandlung vom 25. März 2024. Gegen diese zwei Beschlüsse reichte Staatsanwalt C.____