_, geleistet. Dabei dürfte es sich um eine enge Bezugsperson des Beschwerdeführers handeln. Aufgrund der vorinstanzlich eingereichten Bestätigung von S.________ vom 18. Juli 2024 können dessen finanzielle Verhältnisse durch die Beschwerdekammer jedoch nicht überprüft werden. Die Vorinstanz hält daher zu Recht fest, dass die Vermögensverhältnisse