Die Sicherheitsleistung muss so hoch angesetzt werden, dass sich die beschuldigte Person lieber dem Strafverfahren stellt, als den Drittpersonen den Verlust der Kaution zuzumuten. Das Gericht hat dabei auch zu prüfen, ob die Drittpersonen eine geleistete Kaution überhaupt zurückfordern würden. Die beschuldigte Person hat ihre Vermögensverhältnisse und jene der Drittpersonen in nachvollziehbarer Weise offenzulegen.