11 zes (SVG; SR 741.01) vorbestraft ist (Behördenauszug 1 aus dem Strafregister-In- formationssystem vom 17. Juli 2024). Dem Berichtsrapport kann jedoch entnommen werden, dass er zusätzlich wegen verdächtigem Verhalten mit seinem Bruder K.________ sowie wegen Einsätzen bei Fahrenden verzeichnet ist (Berichtrapport, S. 5). Hinzu kommt, dass mindestens ein teilbedingter Vollzug angesichts des hohen potentiellen Deliktsbetrages (gemäss heutigem Kenntnisstand CHF 274’500.00 bzw. CHF 290'000.00) mit genügender Wahrscheinlichkeit denkbar ist.