10 7.2.1 Beim Beschwerdeführer handelt es sich um einen 24-jährigen französischen Staatsangehörigen, der sich mit einer Grenzgängerbewilligung in der Schweiz aufhält (delegierte Einvernahme des Beschwerdeführers als beschuldigte Person vom 17. Juli 2024, S. 1). Offiziell gemeldet ist er in Q.________ (Ort), wo er aufgewachsen ist und die Wintermonate verbringt (a.a.O., S. 2 Z. 45-46; Protokoll der Verhandlung im Haftverfahren vom 19. Juli 2024, S. 4 Z. 60-62 und 68-70). Einen gefestigten Aufenthalt hat er in der Schweiz nicht.