je mit Hinweis auf 6B_27/2009 vom 29. September 2009 E. 1.2 mit Hinweisen). Soweit in der Beschwerde das Vorliegen eines Wuchergeschäfts bestritten und vorgebracht wird, die qualifizierte Einschätzung eines Architekten habe – entgegen der Feststellung des Verfassers des Berichtsrapports – ergeben, dass die Preise zwar hoch seien, die Kosten jedoch nicht über der für das Wuchergeschäft massgeblichen Differenz zwischen Marktwert und gebotener Leistung lägen, ist zunächst festzuhalten, dass die Abklärungen bei erwähntem Architekten zu Beginn der Ermittlungen der stationierten Polizei bzw. kurz nach Eingang der Meldung der I._____