__ kannte (a.a.O., S. 3 Z. 64-71), obschon jener angibt, sogar einmal mit J.________ und seinem Bruder, K.________, zusammen gegessen und seinen Bruder so vorgestellt zu haben (delegierte Einvernahme des Beschwerdeführers als beschuldigte Person vom 17. Juli 2024, S. 24 Z. 1224-1228). Entgegen den Ausführungen der Verteidigung in den Schlussbemerkungen kann eine Schwäche im Urteilsvermögen ohne Weiteres auch dann vorliegen, wenn die betroffene Person (noch) nicht verbeiständet ist.