zu seiner Schwester oder wenn nötig in die Migros gefahren zu haben. Er begleite ihn, wenn er dies wünsche. J.________ habe ihm sogar gesagt, er sei wie ein Sohn (delegierte Einvernahme des Beschwerdeführers als beschuldigte Person vom 17. Juli 2024, S. 6-7 Z. 268-271). Weil er ältere Menschen respektiere, habe er J.________ «Papa» genannt (vgl. a.a.O., S. 23 Z. 1150-1153). Weiter führte er aus, er habe J.________ Fotos von seinen Kindern gezeigt. Dieser habe seine Frau und Kinder kennengelernt, sie hätten ihn besucht und seien gemeinsam in Bern herumspaziert (a.a.O., S. 22 Z. 1112-1124). Anders als der Beschwerdeführer meint, spricht schliesslich auch die Tatsache, dass J._______