Entgegen den Vorbringen des Beschwerdeführers wird dort nachvollziehbar dargelegt, dass J.________ bauunerfahren sei und hinsichtlich der getätigten Arbeiten und der diesbezüglichen Preise keinerlei genauere Kenntnisse habe. Zudem wird thematisiert, dass zwischen dem Beschwerdeführer und J.________ innert nur weniger Wochen ein Vertrauensverhältnis entstanden sei (vgl. Haftantrag vom 18. Juli 2024, S. 4). 6.2.3 Wenn der Beschwerdeführer vorbringt, zum aktuellen Zeitpunkt könne nicht mit erheblicher Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass bei J._____