3 Gemäss den Ausführungen der Staatsanwaltschaft soll dieser Preis in einem offensichtlichen Missverhältnis zu den getätigten bzw. noch auszuführenden Arbeiten stehen. 4.2 Der Beschwerdeführer bestreitet nicht, von J.________ gegen Bezahlung Renovierungsarbeiten vorgenommen zu haben, bringt jedoch vor, dass es sich dabei um kein Wuchergeschäft gehandelt habe und bei J.________ zu keinem Zeitpunkt Unerfahrenheit bzw. eine Schwächezustand vorgelegen habe.