Barbezahlung von CHF 4’500.00 für die Sanierung der Fensterläden; am 26. Juni 2024: Banküberweisung von CHF 40’000.00 als Anteil für die Sanierung der Fassade; am 27. Juni 2024: Banküberweisung von CHF 70’000.00 als Anteil für die Sanierung der Fassade und evtl. des Dachs; am 1. Juli 2024: Banküberweisung von CHF 90’000.00 als Anteil für die Sanierung des Dachs; am 5. Juli 2024: Banküberweisung von CHF 70’000.00 als Anteil für die Sanierung des Dachs). Insgesamt soll als Gegenleistung für die Renovierungsarbeiten ein Betrag von CHF 290’000.00 vereinbart worden sein.