Daraus geht zusammengefasst hervor, dass die I.________ (Bank) der Kantonspolizei Bern am 2. Juli 2024 Meldung erstattet hatte, wonach ein Kunde (Anmerkung der Kammer: J.________) einer anderen Person CHF 70’000.00 überweisen wolle und umständehalber vermutet werde, dass ein Betrugsdelikt im Gange sei. Weitere Abklärungen ergaben, dass der 81-jährige J.________ dem Beschwerdeführer im Zeitraum vom 24. Juni 2024 bis zum 5. Juli 2024 für Renovierungsarbeiten an seinem Haus CHF 274’500.00 bezahlt hatte (am 24. Juni 2024: Barbezahlung von CHF 4’500.00 für die Sanierung der Fensterläden;