das rechtliche Gehör gewahrt ist. 4. 4.1 Gemäss Haftantrag vom 18. Juli 2024 wird dem Beschwerdeführer Wucher zum Nachteil von J.________ (nachfolgend: J.________) vorgeworfen. Zum Sachverhalt kann vorweg auf die Ausführungen der Staatsanwaltschaft sowie den Berichtsrapport der Kantonspolizei Bern vom 12. Juli 2024 (nachfolgend: Berichtsrapport) verwiesen werden. Daraus geht zusammengefasst hervor, dass die I.________ (Bank) der Kantonspolizei Bern am 2. Juli 2024 Meldung erstattet hatte, wonach ein Kunde (Anmerkung der Kammer: J._____