3 falsch wiedergegeben worden sei und daher ein Fehlurteil entstanden sei, was mit der Weitergabe bzw. Nichtbearbeitung begründet werden könne sowie die in der Justiz tätigen Personen «Dummköpfe» und «Idioten» seien, zeigte er nicht ansatzweise auf, dass die Staatsanwaltschaft bezüglich der zur Diskussion stehenden Straftatbestände fälschlicherweise von einem fehlenden Anfangsverdacht ausgegangen sein soll. Insgesamt gelingt es dem Beschwerdeführer mangels näherer Begründungen seiner Vorwürfe nicht, das Vorliegen eines Anfangsverdachts aufzuzeigen.