Weil das Verwaltungsgericht unfähig gewesen sei, in dieser Sache zu agieren, sei er gezwungen Beschwerde zu führen. Da der Sachverhalt beim Verwaltungsgericht vorsätzlich und bewusst falsch wiedergegeben worden sei, sei ein Fehlurteil entstanden. Dies könne mit der Weitergabe bzw. Nichtbearbeitung begründet und bestätigt werden.