1. Mit Verfügung vom 8. Juli 2024 nahm die Regionale Staatsanwaltschaft Bern- Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das von B.________ gegen die A.________, vertreten durch C.________ (nachfolgend: Beschuldigte), initiierte Strafverfahren wegen unterlassener Diensthandlungen, Verstoss gegen Art. 2 lit. b. AKBV, Verstoss gegen das rechtliche Gehör und Prozessbetrug nicht an die Hand (BM 24 2007/068). Dagegen erhob B.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) am 30. Juli 2024 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer).