4. 4.1 Wie sich aus dem Berichtsrapport der Kantonspolizei Bern vom 28. Mai 2024 ergibt, erschien der Beschwerdeführer am 5. Januar 2024 am Schalter der Polizeiwache Interlaken, um gegen A.________ und B.________ eine Strafanzeige einzureichen. In der Folge unterzeichnete er am 21. Februar 2024 einen Strafantrag gegen die beiden Beschuldigten, jeweils wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses, Drohung, Amtsmissbrauchs, unbefugten Aufnehmens von Gesprächen und übler Nachrede. Weiter reichte er bei der Polizei diverse Unterlagen ein (eine Rechnung sowie eine Todesanzeige eines Arztes, ein Schreiben an eine Frau D._____