2. Auf das Ausstandsgesuch der Beschwerdeführerin wird nicht eingetreten. Dieses wird zur weiteren Behandlung zuständigkeitshalber an die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland weitergeleitet. 3. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1'000.00, trägt der Kanton Bern. 4. Die Kosten des Ausstandsverfahrens, bestimmt auf CHF 400.00, werden der Beschwerdeführerin auferlegt (vgl. auch Ziff. 5. nachfolgend).