Unter Berücksichtigung der Bedeutung der Streitsache (durchschnittlich), des Aktenumfangs von einem dünnen, durchsichtigen Mäppchen (deutlich unterdurchschnittlich) sowie der Schwierigkeit des Prozesses (unterdurchschnittlich) ist dem Beschuldigten für die Aufwendungen von Rechtsanwalt B.________ im Beschwerdeverfahren (insbesondere das Verfassen der einseitigen Stellungnahme, die Kenntnisnahme vom Schriftenwechsel sowie die Besprechung mit dem Klienten) eine vom Kanton Bern auszurichtende Entschädigung von pauschal CHF 900.00 (inkl. Auslagen und MWST) zuzusprechen. 6.5