7 fragung vom 8. September 2023 zudem einzig zu Protokoll gegeben, vor dem Abbiegen den Blinker gesetzt, in den rechten Spiegel geschaut und abgebremst zu haben, bevor er langsam begonnen habe, abzubiegen. Dass er vorgängig des Abbiegens einen Schulterblick getätigt hat, um sich abzusichern, dass sich niemand in seinem allfälligen «toten Winkel» befindet und er mithin niemanden beim Abbiegen übersieht resp. gefährdet, wurde von ihm erst gar nicht geltend gemacht.