Das gilt auch bei eingeschränkter Sicht (sogenannt toter Winkel; Urteil des Bundesgerichts 6B_589/2020 vom 20. Juli 2021 E. 6.4.2). In diesem Zusammenhang ist auch zu erwähnen, dass im Auto des Beschuldigten eine Beifahrerin war, welche potenziell zusätzlich sichteinschränkend gewirkt haben könnte. Der Beschuldigte hat an der polizeilichen Be-