6 SVG schreibt vor, dass der Führer, der seine Fahrrichtung ändern will, wie zum Abbiegen, Überholen, Einspuren und Wechsel des Fahrstreifens, auf den Gegenverkehr und auf die ihm nachfolgenden Fahrzeuge Rücksicht zu nehmen hat. Gemäss Art. 13 Abs. 1 VRV muss der Fahrzeugführer beim Abbiegen frühzeitig ein-spuren. Wer nach rechts abbiegen will, hat sich an den rechten Strassenrand zu halten (Art. 36 Abs. 1 SVG). Fahrzeuge müssen rechts, auf breiten Strassen innerhalb der rechten Fahrbahnhälfte fahren.