___ in Einklang bringen liessen. Aus der Fotodokumentation gehe klar hervor, dass der Beschuldigte mit seinem Personenwagen richtig eingespurt und anders als die Beschwerdeführerin mit einer sehr geringen Geschwindigkeit gefahren sei, als er nach rechts in die H.________ (Strasse) abgebogen sei, weshalb ihm auch keine Geschwindigkeitsüberschreitung vorgeworfen werde. Dafür, dass der Beschuldigte entgegen seinen Aussagen nicht nur auf