__ (Strasse) fuhr. Die Unfallendstellung des Personenwagens lässt darauf schliessen, dass das Auto nur mit einer sehr geringen Geschwindigkeit unterwegs war. Wäre der Beschuldigte, K.________ [richtig: A.________], schnell gefahren, wäre das Auto entweder deutlich weiter vorne zum Stehen gekommen oder es wären Bremsspuren sichtbar. Abschliessend kann gesagt werden, dass das Schadensbild und die Unfallendstellung bei einem Unfallhergang, wie er von Frau C.________ erläutert wird, anders auszusehen hätte. Der Personenwagen müsste weiter vorne zum Stillstand gekommen sein und Frau C._____