Bei der Einvernahme bei ihr zuhause, gab sie vermehrt an, wonach sie sehr sicher Fahrrad fahren würde […]. Es gilt zu erwähnen, dass Frau C.________ bereits vor kurzer Zeit als beschuldigte Person in einen Verkehrsunfall verwickelt war. Auch dabei fiel sie durch eine rasante Fahrweise mit ihrem E-Bike auf.