Ob es geblinkt habe, könne sie nicht sagen. Im Anzeigerapport der Kantonspolizei Bern vom 23. November 2023 wurde unter der Rubrik «Bemerkungen» Folgendes festgehalten: Auf Grund der vor Ort festgestellten Spuren und der Aussagen der Auskunftsperson kann davon ausgegangen werden, dass sich der Unfall gemäss den Ausführungen von A.________ ereignet haben dürfte. Die Ermittlungen der Polizei unterstützen diesen Unfallhergang. Frau C.________ konnte vor Ort, auf Grund der Verletzungen, nicht befragt werden. Bei der Einvernahme bei ihr zuhause, gab sie vermehrt an, wonach sie sehr sicher Fahrrad fahren würde […].