Umstritten ist, ob der Beschuldigte die Kollision mit der Beschwerdeführerin und damit deren Verletzungen pflichtwidrig unvorsichtig durch Verletzung einer Sorgfaltspflicht, etwa durch Missachtung einer Verkehrsregel (insbesondere ungenügende Rücksichtnahme auf nachfolgende Fahrzeuge beim Abbiegen sowie nicht rechtzeitiges Einspuren), verursacht hat. Der Beschuldigte sagte am 8. September 2023 an der polizeilichen Befragung zum Unfallhergang aus, er sei auf der F.________ (Strasse) gefahren und sein Navigationsgerät habe ihm angezeigt, dass er nach rechts in die H.________ (Strasse) einbiegen solle.