3. 3.1 Am 8. September 2023, ca.13:49 Uhr, ereignete sich auf der F.________ (Strasse) in G.________ (Örtlichkeit) ein Verkehrsunfall. Dem Anzeigerapport der Kantonspolizei Bern vom 23. November 2023 lässt sich sachverhaltsmässig entnehmen, dass der Beschuldigte mit seinem Personenwagen auf der F.________ (Strasse) Richtung Bern gefahren ist und nach rechts in die H.________ (Strasse) abbiegen wollte. Beim Abbiegen sei es zu einer Kollision mit dem ebenfalls auf der F.________ (Strasse) in gleiche Richtung fahrenden Motorfahrrad der Beschwerdeführerin gekommen.