2 SVG und Art. 13 der Verkehrsregelnverordnung [VRV; SR 741.11]) durch ungenügende Rücksichtnahme auf den Gegenverkehr oder nachfolgende Fahrzeuge beim Abbiegen, Einspuren als Lenker eines Personenwagens sowie fahrlässiger einfacher Körperverletzung Strafanzeige eingereicht. In der angefochtenen Nichtanhandnahmeverfügung wurde einzig der Straftatbestand der fahrlässigen Körperverletzung abgehandelt.