Mit Verfügung vom 18. November 2024 wurde das Beschwerde-/Ausstandsverfahren wieder aufgenommen und fortgeführt. Der Straf- und Zivilkläger (nachfolgend: Gesuchsteller) wurde erneut aufgefordert, eine Sicherheit von CHF 2'000.00 zu leisten. Am 6. Dezember 2024 leitete die Generalstaatsanwaltschaft eine Eingabe des Gesuchstellers betreffend Sicherheitskosten an die Beschwerdekammer weiter. Mit Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern BK 24 303 vom 16. Dezember 2024 trat die Beschwerdekammer nicht auf die Beschwerde ein. Das vorliegende Ausstandsverfahren wurde unter der Verfahrensnummer BK 24 304 fortgeführt.